Ferienhaus in Ebnit kann wieder gemietet werden

Seit 19. Mai 2021 ist die Beherbergung im Ebnit wieder erlaubt. Wir freuen uns sehr, dass wir unser Ferienhaus wieder vermieten können. Leider war das seit Ende September letzten Jahres nicht mehr möglich. Auch konnten wir unseren Arbeitseinsatz im April dieses Jahr nicht durchführen. Wir hoffen, dass wir das im Herbst nachholen können. Zuerst einmal sind wir sehr froh, dass wieder Leben in unser Haus kommt.

Dieses Jahr haben wir sogar ein Jubiläum: 50 Jahre Ferienhaus der Kolpingsfamilie Laupheim in Ebnit. Im Herbst wird uns Franz Martl und Max Maier einen Rückblick über Ebnit geben. Vom ersten Spatenstich bis zur Einweihung unseres Ferienhauses; das wird sicher für alle Ebnit-Begeisterte ein interessanter Vortrag werden.

Ich kann jedem empfehlen: Fahrt ins Ebnit und genießt die Ruhe und die Natur. Es sind noch einzelne Termine frei, auch in den Ferien in der unteren Wohnung. Nehmt bitte Kontakt mit Isolde Süß, Telefon 8572, auf.

Und wie sehen die Pandemie-Auflagen aus: In der reinen Beherbergung (ohne Gastronomie oder Dienstleistung) reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt. Wenn Verpflegung (Frühstück, andere Mahlzeiten) oder Dienstleistung (Wellness) angeboten wird, dann gelten Gastronomie-Regeln.

Lucia Schwarz